| Steuerliche Abschreibung für die energetische Sanierung von Gebäuden: | ||||||||||
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Mit dem Finanzgesetz 2008 wurden die steuerlichen Begünstigungen für die energetische Gebäudesanierung laut Finanzgesetz 2007 bis zum Jahr 2010 verlängert. Um in den Genuss der steuerlichen Abschreibung des Finanzgesetzes zu kommen, muss neben jenen Unterlagen, die sich direkt auf die Sanierungsarbeiten beziehen, auch ein energetischer Nachweis über den Primärenergiebedarf des Gebäudes erbracht werden. Abschreibungsmöglichkeiten:
Ausgaben die abgeschrieben werden können: Grundsätzlich gilt die steuerliche Abschreibung für
physische Personen, Selbstständige, Firmen, Gesellschaften und
Kondominien. Folgende Ausgaben können abgeschrieben werden: Die steuerliche Abschreibung kann im Zeitraum von 3 Jahren erfolgen und ist summierbar mit den derzeitigen Landesbeiträgen. Wer im Zuge der energetischen Sanierung jetzt den Energieausweis erstellt, erfüllt bereits die europäische Vorgabe, die in Kürze in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Mit diesem Finanzgesetz werden die Kosten für die Ausweiserstellung zu 55% vom Staat finanziert. Dieser Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. |