Steuerliche Abschreibung für die energetische Sanierung von Gebäuden:

Mit dem Finanzgesetz 2008 wurden die steuerlichen Begünstigungen für die energetische Gebäudesanierung laut Finanzgesetz 2007 bis zum Jahr 2010 verlängert. Um in den Genuss der steuerlichen Abschreibung des Finanzgesetzes zu kommen, muss neben jenen Unterlagen, die sich direkt auf die Sanierungsarbeiten beziehen, auch ein energetischer Nachweis über den Primärenergiebedarf des Gebäudes erbracht werden.

Abschreibungsmöglichkeiten:

Art der Sanierung maximale Abschreibung
- Gesamtsanierung 100.000 € abschreibbar (55% von 181.818,18 €)
- Außenhülle Gebäude Außenmauern, Fenster, Eingangstür,....
60.000 € abschreibbar (55% von 109.090,90 €)
- Solarpanele Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung
60.000 € abschreibbar (55% von 109.090,90 €)
- Heizanlage für Anlagen mit Brennwerttechnik
 30.000 € abschreibbar (55% von 54.545,45 €)

Ausgaben die abgeschrieben werden können

Grundsätzlich gilt die steuerliche Abschreibung für physische Personen, Selbstständige, Firmen, Gesellschaften und Kondominien. Folgende Ausgaben können abgeschrieben werden:
- Materialien und Arbeit
- funktionelle Spesen (z.B. Demontage bestehender Anlagen)
- technische Spesen

Die steuerliche Abschreibung kann im Zeitraum von 3 Jahren erfolgen und ist summierbar mit den derzeitigen Landesbeiträgen.

Wer im Zuge der energetischen Sanierung jetzt den Energieausweis erstellt, erfüllt bereits die europäische Vorgabe, die in Kürze in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Mit diesem Finanzgesetz werden die Kosten für die Ausweiserstellung zu 55% vom Staat finanziert. Dieser Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.