| Referenzen - Baustellensicherheit |
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Seit dem GvD. 494/96, welches
die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen
anzuwendenden Mindestvorschriften zur Sicherheit und zum
Gesundheitsschutz beschreibt, ist die Ausarbeitung des
sogenannten Sicherheitsplanes in der Planungsphase Pflicht
geworden. Während der Bauausführung sorgt der vom Bauherrn beauftragte
Sicherheitskoordinator für die Einhaltung der Bestimmungen zum
Gesundheits- und Arbeitsschutz auf der Baustelle.
Zurzeit regelt das GvD. 81/2008 i.g.F. (Einheitstext der Sicherheit) die einzualtenden Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle.
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