Kubaturbonus von 200 m³ bei energetischer Sanierung von Gebäuden:

Bonus für die Gebäudesanierung

Wer künftig sein Eigenheim zu einem "Klimahaus C" energetisch saniert kann nun die vorhandene Wohnfläche aufstocken. Durch diesen sogenannten Kubaturbonus von 200m³ für die energetische Gebäudesanierung, können unbewohnbare Dachböden, unbewohnbare Untergeschosse und Balkone, als zusätzlicher Wohnraum umfunktioniert werden.

Begünstigte:

Wer ein Gebäude besitzt, welches vor dem 12. Jänner 2005 errichtet wurde, bzw. vor diesem Datum über die Baukonzession verfügte, hat nun die Möglichkeit sein Gebäude in die Höhe, die Tiefe oder die Breite zu erweitern. Auch eine Kombination von allen drei Varianten ist möglich, sofern alle Voraussetzungen eingehalten werden.

Voraussetzungen:

  • das Gebäude muss vor dem 12.01.2005 errichtet worden sein, bzw. vor diesem Datum über die Baukonzession verfügt haben;
  • das gesamte Gebäude muss auf den Klimahaus C – Standard energetisch saniert werden;
  • das Gebäude muss vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden (mind.50%), wobei jede Gemeinde die Grenzmarke auf bis zu 75% anheben kann;
  • die erweiterte bzw. durch die Erweiterung errichtete Wohnung darf die Fläche von 160 m² nicht überschreiten;
  • das Gebäude darf maximal um 200 m³Baumasse über Erde erweitert werden; die zulässige Gebäudehöhe kann um bis zu 1 Meter überschritten werden;

Termin

Mit der Verabschiedung des Umwelt-Omnibusgesetzes durch den Landtag ist aus dem ursprünglich nur bis Ende 2010 angelegten Kubaturbonus für die energetische Sanierung eine unbefristete Maßnahme geworden.